Opfer und Straftaten
Als Opfer eines Unfalls oder einer Straftat oder als Familienangehöriger eines Opfers haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung für körperliche Schäden, Sachschäden, Einkommensverluste, usw.
Im Laufe der Jahre hat die Kanzlei ein umfangreiches Netzwerk von externen Partnern aufgebaut, die zur korrekten Beurteilung Ihres Schadens herangezogen werden können und Ihnen z.B. bei einvernehmlichen medizinischen Gutachten zur Seite stehen.
Das Büro unterstützt die Opfer und ihre Angehörigen sowohl bei gütlichen Verhandlungen als auch bei Gerichtsverfahren, einschließlich der strafrechtlichen Ermittlungen und der anschließenden Strafverfahren.
In vielen Fällen werden die Kosten und Honorare durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir werden dies für Sie überprüfen und uns mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, bevor etwaige Kosten anfallen.