Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht – Übernahmen

Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht – Übernahmen

Wir beraten Sie in allen Fragen im Bereich Gesellschafts- und Unternehmensrecht.

Unsere Unterstützung und Beratung umfasst u.a.:

  • Die Gründung des Unternehmens
  • Ausarbeitung und Verhandlung der verschiedensten Verträge (Arbeitsverträge, Handelsvertretung, Vertrieb, Handelsverträge, Mietverträge, Leasing, usw.).
  • Rechtsberatung während der Sitzungen des Verwaltungsrates oder der Generalversammlung
  • Haftung der Vertragsparteien
  • Streitigkeiten zwischen Verwalter oder Aktionären
  • Die Auflösung von Unternehmen. Wir werden häufig von der Generalversammlung oder dem Gericht als Liquidatoren bestellt.
  • Konkurs eines Kunden oder Lieferanten

Wir unterstützen Sie auch bei der Lösung von Konflikten in diesem Bereich, vorzugsweise am Verhandlungstisch und, falls erforderlich, vor Gericht oder vor Schiedsrichtern.

Wir haben auch Erfahrung mit Unternehmensübernahmen und suchen gemeinsam mit Ihnen nach der besten Strategie für den Verkauf oder die Expansion Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Kunden bei der Übertragung eines Unternehmensfonds, der Übertragung von Anteilen, Fusionen, Spaltungen, Übertragungen aus einer gerichtlichen Reorganisation und Übertragungen aus einem Konkurs.

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