Behörden und Verwaltung

Behörden und Verwaltung

Seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 1989 sind wir sehr aktiv im öffentlichen Sektor (Städte und Gemeinden, Provinzen, Bildungseinrichtungen, Polizeidienststellen, Schulverbände, usw.).

Sowohl das allgemeine Verwaltungsrecht als auch spezielle Rechtsnormen (z.B. Polizeirecht, Disziplinarrecht, Umweltrecht) sind uns bekannt. Wir sind sehr erfahren in der Unterstützung bei bestimmten Verfahren (z. B. Disziplinarverfahren oder öffentliche Aufträge) und in der Erstellung oder kritischen Überprüfung von Beschlussentwürfen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Darüber hinaus bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für jegliche Aspekte, mit denen eine Behörde konfrontiert werden kann, wie z. B. Haftungsfragen, Anfechtung einer Ablehnungsentscheidung in Bezug auf Scheinehen, usw.

Behörden und öffentliche Verwaltungen können sich insbesondere in folgenden Fällen an uns wenden:

  • Öffentliches Auftragswesen, sowohl in der Vergabephase (Überprüfung des Entwurfs der Ausschreibung, Entwurf oder Überprüfung des Entwurfs der Vergabeentscheidung, usw.) als auch in der Ausführungsphase (Ausführungsstreitigkeiten)
  • Verwaltungsmaßnahmen oder Sicherheitsmaßnahmen, sowohl im Hinblick auf die Verteidigung von strittigen Maßnahmen vor Gericht oder dem Staatsrat als auch auf die Unterstützung bei deren Ausarbeitung
  • Disziplinar -und Ordungsmaßnahmen
  • Beamtenrecht und Außervertragliche Haftung des öffentlichen Dienstes
  • Fragen im Zusammenhang mit dem Dekret über die örtliche Verwaltung, dem Verwaltungsdekret, dem neuen Gemeindegesetz und der KVS
  • Enteignungsrecht
  • Zivilsachen (Scheinehen, fiktives Zusammenwohnen, Anträge auf Abänderung der Standesamtunterlagen, usw.)

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