Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Wenn ein Schaden eintritt, stellt sich die Frage, ob jemand für den erlittenen Schaden haftbar gemacht werden kann oder nicht. Dabei kann es sich sowohl um vertragliche als auch um außervertragliche Schadensfälle handeln. Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Verteidigung sowohl von Geschädigten als auch von Haftpflichtigen.
Wir unterstützen unsere Kunden daher gerne bei Fragen und Problemen, die u.a. folgende Materien betreffen:
- Schäden und Schadensbewertung: Sachschäden, physische Schäden, …
- Berufshaftpflicht (Bauunternehmer, Architekten, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, usw.)
- Behördenhaftung
- Umwelthaftung
- Medizinische Haftung
- Arbeitsunfälle
- Verkehrsunfälle
- Produkthaftung
Das Haftungsrecht ist eng mit dem Versicherungsrecht verbunden. Es gibt eine breite Palette von möglichen (und manchmal auch obligatorischen) Versicherungen. Wir können Sie auch in dieser Hinsicht beraten und unterstützen.